Den Tränen nahe verabschiedete sich Martin Winterkorn nach dem Auffliegen der Abgasaffäre aus dem Amt. Fast fünf Jahre später ist jetzt klar, dass ihm der Prozess gemacht wird.
Der heute 73-jährige und lange als unantastbar geltende frühere Chef des Volkswagen-Konzerns muss sich gegen den Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verteidigen. Dies kündigte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch an. Die deutsche Justiz macht damit ernst: Während bisher vor allem in den USA Manager im Zusammenhang mit „Dieselgate“ zur Rechenschaft gezogen wurden, wollen Strafrichter nun auch hierzulande genau wissen, was damals los war.
Winterkorn sieht kein Fehlverhalten
Er sei sich „keines Fehlverhaltens bewusst“, sagte der einst bestbezahlte Top-Manager aller Dax-Konzerne Ende September 2015 in seiner Abschiedserklärung. Das sah zumindest die Staatsanwaltschaft in Braunschweig anders. Winterkorn und vier weitere - teils ehemalige – VW-Führungskräfte müssen sich nach der Anklage im Frühjahr 2019 und langem Hin und Her zwischen Gericht und Beteiligten nun auf etliche Termine im Gerichtssaal einstellen. Und in einem Punkt legten die Richter sogar eine Schippe drauf, nachdem es lange so ausgesehen hatte, dass Teile der Anklageschrift kassiert werden könnten.
Die Kammer sieht bei Winterkorn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass er wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt werden könnte. Deswegen wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens im Kern zugelassen. Ursprünglich waren die Strafverfolger „nur“ auf schweren Betrug aus gewesen. Sie sind nun aber der Auffassung, dass „Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware getäuscht“ wurden.
Dadurch sei die Einhaltung der Stickoxid-Emissionen nur in Tests gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb auf der Straße. Die Kunden hätten dadurch einen enormen Vermögensschaden erlitten. Insgesamt ist von „mehreren 100 Millionen Euro“ und rund neun Millionen betroffenen Autos in den USA und Europa die Rede.
Entlastend ist aus Sicht der Winterkorn-Anwälte dagegen, dass ihr Mandant nicht auch noch wegen Untreue zum Nachteil von Volkswagen sowie strafbarer Werbung wegen der Anpreisung „besonderer, tatsächlich nicht vorhandener Vorzüge von Fahrzeugen im Bereich der Emissionen“ dran kommt. Verteidiger Felix Dörr findet das richtig: Ein hinreichender Tatverdacht sei hier zu verneinen. Insofern sehe er sogar eine „Verschlankung der Vorwürfe“.
Volkswagen ist aus dem Schneider
Und Volkswagen selbst? Formal hat der Betrugsprozess mit dem Unternehmen direkt nichts mehr zu tun. Im Sommer 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zuge der Diesel-Ermittlungen ein Bußgeld von einer Milliarde Euro gegen die Aktiengesellschaft verhängt. Rechtlich waren diese „Aufsichtspflichtverletzungen" eine Ordnungswidrigkeit. Der Autobauer verzichtete damals darauf, Rechtsmittel einzulegen und bekannte sich damit zu seiner Verantwortung. Grundsätzlich begrüßt man den „weiteren Schritt der juristischen Aufarbeitung gegenüber Einzelpersonen“. Bei einigen der übrigen Angeklagten geht es zudem um Steuerhinterziehung und strafbare, wettbewerbsverzerrende Werbung beziehungsweise Beihilfe.
Für Winterkorn könnte es noch in einem anderen Verfahren ungemütlich werden. Anders als beim heutigen Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch ist in seinem Fall bisher nicht entschieden, ob er sich strafrechtlich auch wegen Marktmanipulation wird verantworten müssen. Bei Diess und Pötsch war das Verfahren gegen eine Geldauflage von jeweils 4,5 Millionen Euro eingestellt worden - bei Winterkorn ist das noch offen. Es geht um den Vorwurf, die VW-Spitze habe Anleger und Finanzmärkte zu spät über die drohenden Risiken informiert, als der Skandal bekannt wurde.
Wann der Braunschweiger Betrugsprozess beginnt, ist noch offen. Das Landgericht stellt sich laut einer Sprecherin auf „ein mehrmonatiges Verfahren“ ein. Zuletzt hatte man dort mehrmals betont, dass es sich allein bei diesem Teilaspekt der Dieselaffäre um einen der bisher umfangreichsten Vorgänge am Gericht überhaupt handele. Und einige Ermittlungen sind noch immer nicht abgeschlossen.