„Wir klären den technischen Sachstand auf“, erklärte das Bundesverkehrsministerium zu einem Vorabbericht des Magazins Der Spiegel. „Momentan ist das eine normale Sachstandsgewinnung, die innerhalb von Kraftfahrt-Bundesamt und Ministerium läuft“, teilte ein Sprecher mit.
Der Spiegel schreibt in seiner neuen Ausgabe, es gehe um Hinweise, wonach bei dem Tesla-System Funktionen integriert worden seien, für die es im Rahmen der sogenannten Typgenehmigung keine Sicherheitsüberprüfung gegeben habe. Konkret handele es sich um Funktionen für Überholvorgänge. Zudem hieß es in der Süddeutschen Zeitung ohne nähere Details, „Technikexperten der EU-Kommission“ diskutierten, ob der Autopilot von der Typzulassung gedeckt sei. Tesla kommentierte die Informationen zunächst nicht.
Tesla hatte im vergangenen Herbst das Autopilot-System per Software-Update zur Verfügung gestellt. Es ist eine Kombination aus Fahrassistenz-Funktionen, mit denen das Auto vor allem Spur, Tempo und Abstand halten kann. Tesla betonte stets, der Autopilot mache die Wagen nicht zu selbstfahrenden Autos und die Fahrer müssten zu jeder Zeit die Kontrolle über die Verkehrs-Situation behalten. Zugleich zeigen zahlreiche Videos im Internet, dass viele Fahrer die Steuerung ganz dem System überließen.
Zuletzt wurde bekannt, dass bereits Anfang Mai ein US-Fahrer starb, als sein Tesla mit eingeschalteter Autopilot-Funktion unter einen querenden Lastwagen-Anhänger fuhr. Nach Angaben von Tesla hielt die Software die weiße Seite des Anhängers für ein hochhängendes Autobahnschild.