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Das KBA habe sechs ‚Grundgenehmigungen’ für Systeme erteilt, die den Stickoxid-Ausstoß verringern - aber für Busse im ÖPNV. Zu Pkw heißt es, wenn die vollständigen Genehmigungsanträge vorlägen, erteile das KBA in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Genehmigung. (Bild: KBA)

Für die geplanten Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos in Deutschland gibt es weiter keine Genehmigungen. Zwar wurden vier Anträge gestellt, die zur Erteilung einer Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber bisher nicht eingereicht worden. Das geht aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das KBA habe insgesamt sechs ‚Grundgenehmigungen’ für Systeme erteilt, die den Stickoxid-Ausstoß verringern - aber für Busse im Öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiterer Nachtrag befinde sich derzeit in Bearbeitung. Zu Pkw heißt es, wenn die vollständigen Genehmigungsanträge vorlägen, erteile das KBA in der Regel innerhalb von zwei Wochen die Genehmigung. Der Nachrüstanbieter Baumot hatte vor kurzem erklärt, eine erste allgemeine Betriebserlaubnis beim KBA beantragt zu haben. Der Antrag gelte für die Nachrüstung bestimmter Daimler-Fahrzeuge. Für jede Motorenfamilie muss Baumot einen eigenen Antrag stellen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte Ende Dezember 2018 technische Vorschriften für die Hardware-Nachrüstungen vorgelegt. Die Umrüstungen am Motor sind Teil eines Maßnahmenpakets der Regierung für bessere Luft. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, eine Hauptursache sind Dieselabgase. Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet. Aus Sicht von Befürwortern senken die Hardware-Nachrüstungen, bei denen ein Katalysator eingebaut wird, den Schadstoff-Ausstoß am wirksamsten.

Die Bundesregierung will zudem mit einer Gesetzesänderung festschreiben, dass Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden sollen - wenn sie im Alltag weniger als 270 mg Stickstoffdioxid/km ausstoßen. Dies gilt etwa, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Der Bundestag muss dieser Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes noch zustimmen.

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dpa