Opel in Rüsselsheim

Opel in Rüsselsheim: Das Kraftfahrtbundesamt war bei drei Fahrzeugmodellen des Herstellers zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. (Bild: Opel)

Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag (12. November) mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber nicht abschließend zu beurteilen.

Das Kraftfahrtbundesamt war bei drei Fahrzeugmodellen (Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi, Opel Insignia 2.0 CDTi) zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen. Am 17. Oktober ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus.

Opel erhob vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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dpa