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Bosch sollte es in den USA nach Ansicht eines Rechtsexperten bloß nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, sondern lieber nach VW-Vorbild einen außergerichtlichen Vergleich schließen. (Bild: Bosch)

Zwar müsse man die Bosch-Erwiderung abwarten für einen ausgewogenen Überblick, die aufgeführten Beweismittel ergäben aber "ein düsteres Bild", so Engelhart. Wie VW sollte Bosch in den USA einen Vergleich anstreben und es bloß nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Volkswagen hat sich zuletzt in einem Vergleich mit US-Klägern auf die Zahlung von 15,3 Milliarden US-Dollar (13,9 Milliarden Euro) eingelassen. Im Gegensatz zu VW hat Bosch bisher keine Schuld eingestanden.

"Die Vorwürfe in der US-Klageschrift sind massiv - es sieht in der Klageschrift ganz klar so aus, als sei Bosch bis zum Ende an der Entwicklung der Betrugssoftware beteiligt gewesen", sagte der Juraexperte Marc Engelhart vom Freiburger Max-Planck-Institut. Kürzlich war eine Klageschrift bekanntgeworden, in der geschädigte US-Dieselkunden den Stuttgarter Technologiekonzern der aktiven, jahrelangen Mittäterschaft bei der massenhaften Abgasmanipulation bezichtigen.

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dpa