Opel-Werk Rüsselsheim

Betriebsbedingte Kündigungen sind an den deutschen Opel-Standorten bis Sommer 2023 ausgeschlossen. (Bild: Opel)

Die Arbeitnehmer erhalten für die nicht geleistete Arbeitszeit Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung sowie einen Zuschlag von Opel. Das Entwicklungszentrum und weitere zentrale Einheiten des Autobauers sind nicht betroffen.

In dem zum französischen PSA-Konzern zählenden Autowerk fehlt derzeit die Arbeit. So ist im Sommer die Produktion des Familienwagens Zafira ausgelaufen, und der Absatz der Limousine Insignia schwächelt. Erst im Jahr 2021 kommt mit dem Kompaktwagen Astra ein zweites Modell ins Opel-Stammwerk und soll dieses nachhaltig sichern. Bis dahin sollen die Beschäftigten möglichst im Unternehmen gehalten werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind an den deutschen Standorten bis Sommer 2023 ausgeschlossen.

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dpa