Ford F-Serie

Ab 2021 solle die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen "hauptsächlich" der CO2-Ausstoß sein. (Bild: Ford)

Ab 2021 solle die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen "hauptsächlich" der CO2-Ausstoß sein, heißt es in dem Kompromiss zu den Konjunkturhilfen in der Corona-Krise, auf den sich Union und SPD am Mittwoch einigten. Oberhalb der Marke von 95 Gramm CO2 pro Kilometer solle die Steuer stufenweise angehoben werden.

Auch im Klimapaket hatte die Koalition schon beschlossen, die Kfz-Steuer ab 2021 stärker am Klimaschutz auszurichten. Einen konkreten Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gibt es dafür aber noch nicht. 2021 soll das dem Staat Mehreinnahmen von 70 Millionen Euro bringen. Die bereits bestehende zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektroautos soll dem Kompromiss zufolge bis Ende 2030 verlängert werden.

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dpa