Mercedes-Benz C-Klasse Bluetec-Diesel

Bei der Klage ging es um eine Werbung für die Mercedes-Benz C-Klasse. Hier zu sehen ist die C-Klasse-Variante Bluetec-Diesel bei einer Fahrt an der Küste. (Bild: Daimler)

Der Autobauer habe keine irreführende Werbung verbreitet, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag. Die Umwelthilfe hatte dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse getäuscht zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Die Umwelthilfe habe nicht dargelegt, was die Irritation der Verbraucher hervorrufe.

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dpa