
Im Rechtsstreit mit Zulieferer Prevent hat sich Volkswagen durchgesetzt – mit Abstrichen. (Bild: Volkswagen)
Grund für das Urteil sei die Tatsache, dass der Zulieferer nach Ansicht des Gerichtes zuvor mit Mitteln der Erpressung eine 25-prozentige Preiserhöhung durchsetzen wollte.
Anders sah der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen gewesen.
VW hatte im März vergangenen Jahres die Lieferbeziehung einseitig beendet. Der Zulieferer hatte für VW und die Tochtermarken wie Audi oder Seat Sitzschalen für zahlreiche Modelle produziert - zeitweise mehr als zwei Millionen Stück pro Jahr.
Der VW-Konzern hatte die Verträge mit Prevent TWB im Frühjahr 2018 mit Wirkung zum 31. März 2019 gekündigt und sich andere Lieferanten gesucht. Hintergrund war ein seit langem schwelender Streit zwischen VW und dem Prevent-Konzern, der im August 2016 eskaliert war. Lieferstopps der Prevent-Firmen ES Guss und Car Trim hatten damals die Autofertigung in sechs Werken des Konzerns gestoppt. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu.
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Baugruppenverantwortlicher PKW-Bordnetzentwicklung (m/w/d)
DRÄXLMAIER Group

Konstrukteur / Entwickler (m/w/d)
Brandt Kühlfahrzeugbau GmbH & Co.

Diplom-Ingenieur / M.A. / M.Sc. Fachrichtung Energietechnik, Energieverfahrenstechnik, Energiewissenschaft, Energiewirtschaft, Maschinenbau mit entspr. Vertiefung o. vergleichbar (w/m/d)
Regierungspräsidium Freiburg
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