Mit der Verschiebung würden die für die zweite Aprilhälfte fest zugesagten "vorläufigen Ergebnisse" entfallen. Abschließend entschieden sei die Absage zwar noch nicht, doch es laufe derzeit allenfalls auf eine Minimallösung hinaus, erfuhr die dpa übereinstimmend von Insidern. Den einst versprochenen "substanziellen Bericht" werde es im April nicht geben.
Demnach gibt es zwei Hauptgründe für die Verschiebung. Zunächst einmal sind die internen Ermittler von der US-Kanzlei Jones Day noch nicht so weit wie ursprünglich angenommen. Wie die dpa bereits in der vergangenen Woche berichtete, hat die Kanzlei die Schuldfrage bisher noch nicht befriedigend genug erhellen können. Andererseits hänge die Verschiebung auch an der Gemengelage in den USA, sagten Insider.
In den Vereinigten Staaten, wo die Affäre aufgeflogen war, ringt VW derzeit um eine Lösung für die dort 580.000 betroffenen Wagen. Die USA haben den Autobauer verklagt, die Behörden ermitteln. Und eben jene US-Untersuchungen zur Schuldfrage sind laut dpa-Informationen ein Hemmschuh für den bis Ende April versprochenen Zwischenbericht.
Ein Unternehmenssprecher sagte am Mittwoch (20.4.) lediglich: "Hinsichtlich der Kommunikation zur Aufklärung der Diesel-Thematik sind wir in Abstimmung. Wir werden uns in der zweiten Aprilhälfte äußern."
Das "Wall Street Journal" berichtete indes, das US-Justizministerium habe VW-Anwälten zu verstehen gegeben, dass eine Veröffentlichung irgendwelcher Zwischenstände die Ermittlungen in den USA lähmen könnte. Das würde eine Einigung über Strafen zusätzlich erschweren.