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Mit einer neuen Einigung zwischen Konzern und Betriebsrat sollen Altersteilzeitsysteme bei Volkswagen weiter geöffnet werden. (Bild: Volkswagen)

Zusätzlich zu neuen Regelungen zur Altersteilzeit sollen älteren Beschäftigten neue Angebote für einen Vorruhestand unterbreitet werden. Das teilte Volkswagen mit, nachdem das Handelsblatt bereits darüber berichtet hatte.

Wie viele Stellen auf diese Weise eingespart werden, hängt davon ab, wie viele Arbeitnehmer die Angebote letztlich annehmen. In einer internen Mitarbeiterinformation, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, rechnet der Betriebsrat vor, dass über die zusätzlichen Altersteilzeitprogramme "eine niedrige vierstellige Zahl von Beschäftigten" aufhören könnte. Zudem könnten erfahrungsgemäß mit den neuen Vorruhestandsregelungen bis zu 900 Beschäftigte kurzfristig in Rente gehen. Eine VW-Sprecherin und ein Sprecher des Betriebsrates betonten übereinstimmend, dass es sich nicht um eine neue Runde des Stellenabbaus handele.

Hintergrund der Beschlüsse ist das so genannte "Fixkostenprogramm", mit dem bis 2023 die Fixkosten im Unternehmen um insgesamt fünf Prozent fallen sollen. Der Aufsichtsrat von VW hatte Vorstandschef Herbert Diess vor Weihnachten prinzipiell Rückendeckung für dieses Vorhaben gegeben. Als Etappensieg des Betriebsrats galt dabei bereits die Zusage des Managements, mögliche neue Einsparungen nur im Rahmen bestehender Programme umzusetzen. Bei Volkswagen können Stellen nur "sozialverträglich" abgebaut werden, weil im Unternehmen bis 2029 Beschäftigungssicherung gilt.

"Unternehmen und Betriebsrat hatten Ende 2020 vereinbart, bis 2023 weitere Sparbemühungen umzusetzen", schreibt der Betriebsrat. "Die hier erläuterten Regelungen gelten aber vorerst nur bis Ende 2021." Zu den aktuellen Vereinbarungen zählt auch eine Verlängerung des sogenannten "Level Freeze"-Programmes, mit dem Personalobergrenzen eingefroren werden. Dies sei ein "wichtiger Hebel, um die interne Transformation des Unternehmens zu beschleunigen, da die Nachbesetzung der Stellen zuerst über den internen Arbeitsmarkt erfolgen muss."

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dpa