Vor Gericht hatte VW bisher Erfolg. Gegen die Tochter, die VW mit Sitzbezügen beliefert, habe der Autobauer bereits einen wirksamen Vollstreckungstitel, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Bei dem Getriebeteil-Zulieferer sei das aber anders. Dort erließ das Landgericht Braunschweig zwar eine einstweilige Verfügung zugunsten von VW - doch davon haben die Wolfsburger erstmal nichts.

Das liegt an verschiedenen Verfahrenswegen: Beim Sitzzulieferer verhandelte das Gericht mündlich und traf eine Entscheidung - daher ist in diesem Fall nur das Rechtsmittel Berufung vor dem Oberlandesgericht möglich. Bei den Getriebeteilen lief es dagegen anfänglich ohne eine mündliche Verhandlung, was in diesem Fall einen Widerspruch erlaubte. Deswegen gibt es nun eine mündliche Verhandlung Ende August, wann das Urteil fällt ist offen. Und derzeit ist solange keine Lieferung zu erwarten - womöglich aber auch noch länger, falls die Entscheidung aus dem Gericht nicht die Wende bringt.

 

Dabei sind für einen Autohersteller Ausfälle in der Lieferkette auch unter normalen Umständen ein großes Problem. Teile werde nach dem sogenannten "Just in Sequence"-Prinzip geliefert: Das bedeutet, die Bauteile kommen nicht nur pünktlich zur Montage in die Fertigung, sondern auch in der richtigen Reihenfolge ("Sequence") der produzierten Fahrzeuge.

Kommt etwa eine Karosse angefahren, haben die Arbeiter sofort das genau für dieses Auto gebrauchte Teil griffbereit. Fehlen Teile, stockt sofort die gesamte Produktion. Noch schlimmer ist es, wenn es kurzfristig keinen Ersatz gibt, weil ein Hersteller sich etwa nur auf einen Lieferanten verlässt. Das ist zwar selten, kommt aber vor. Schon kleine Unregelmäßigkeiten können viel durcheinanderwirbeln.

Dass VW angesichts des Streits zu derart drastischen Maßnahmen wie der Kurzarbeit greift, deutet darauf hin, dass Ersatz für die Teile zumindest nicht kurzfristig zu organisieren ist. VW hält sich zu Einzelheiten des Konflikts zurück. Betroffen sind die Werke Emden, das Stammwerk in Wolfsburg, die Produktion in Zwickau und das Getriebewerk in Kassel. Das betroffene Getriebe wird unter anderem im Golf verbaut, dem wichtigsten Modell der Wolfsburger.

Entscheidend ist, wie schnell VW Alternativen beschaffen kann. Der Konzern will sich nicht dazu äußern, ob er bei dem betroffenen Teil für die Getriebe überhaupt schon weitere Zulieferer an der Hand hat.

Wie stark Kunden den Streit zu spüren bekommen werden, ist noch unklar und hängt wesentlich davon ab, wie schnell der Konzern eine Lösung findet. Das gilt auch für die Kosten, die bei VW auflaufen.

Heftiger hatte es VW in Sachen Kurzarbeit zuletzt Anfang 2009 erwischt. Damals drosselte VW die Produktion in den Werken drastisch und schickte zigtausende Beschäftigte in Kurzarbeit. Grund war damals eine dramatische Absatzkrise infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Betroffen waren seinerzeit rund 60 000 Beschäftigte im Stammwerk Wolfsburg sowie in den Fabriken in Emden, Hannover und Zwickau.

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dpa