
Nach dem Aus für den Umweltbonus sollen neue Anreize wie der „Investitionsbooster“ die Elektromobilität in Schwung bringen. (Bild: Adobe Stock / tongpatong)
Das Regierungsziel, bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf deutschen Straßen zu haben, gilt offiziell weiterhin. Nach dem Ende des Umweltbonus fehlte dafür zuletzt ein großes Förderprogramm. Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ soll das nun ändern. Es gilt für zahlreiche Branchen und Bereiche, aber auch für die E-Mobilität. Das Kabinett hat den Plänen bereits zugestimmt, Bundestag und Bundesrat sollen Mitte Juli folgen.
Wer nach dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ein neues, betrieblich genutztes E-Auto (Pkw oder Transporter) anschafft, soll laut „Investitionsbooster" im Jahr des Kaufs 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Im Jahr darauf sind weitere 10 Prozent geplant, der Rest wird auf vier Jahre verteilt. Betriebe sparen also ziemlich bald Steuerlast, können das Geld – so das Kalkül – für Investitionen nutzen. Wichtig ist, dass das Auto gekauft wird. Leasingkosten können hier nicht abgeschrieben werden. Auch bei einem Kauf vor dem Juli 2025 konnten und können Betriebe die Anschaffungskosten abschreiben, wenn auch etwas langsamer. Die neue degressive Sonderabschreibung spart demnach keine Steuerlast, sondern verteilt sie nur anders. Die Liquidität der Unternehmen wird in den ersten Jahren stärker geschont, später fällt die Belastung dann zum Ausgleich höher aus.
Profitieren auch Privatpersonen vom Investitionsbooster?
Prinzipiell profitieren so alle Unternehmen, die ihre Liquidität kurzfristig besonders schonen wollen – etwa, weil sie Investitionen planen. Gerade in solchen Fällen ist allerdings das Leasing von Firmenwagen interessant. Vor allem, da es etwa für Dienstwagennutzer weitere interessante Steuervorteile gibt. Leasingautos sind aber nicht Teil der neuen Förderung – sie gilt nur für gekaufte Fahrzeuge. Auch deshalb ist die Leasingquote bei E-Autos besonders hoch. Allerdings: Nach Einschätzung der Regierung hat die Abschreibung auch Einfluss auf die Leasingraten, wenn die Leasingunternehmen die steuerlichen Vorteile an die Kundschaft weitergeben. Ein weiterer Profiteur: Die Autoindustrie, vor allem die deutsche, die im Dienstwagengeschäft besonders stark ist.
Auch Privatkunden könnten auf lange Sicht von der neuen Regelung profitieren. Denn die gekauften Fahrzeuge landen irgendwann auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Bei Leasing-Pkw wäre das in der Regel nach zwei bis vier Jahren der Fall, bei gekauften Autos kann das auch länger dauern. Die neue Förderung könnte kurzfristig dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Flotte nun schneller als geplant erneuern. Die alten Fahrzeuge gelangen dann auf den Gebrauchtmarkt, möglicherweise zu attraktiven Preisen.
„Die geplanten steuerlichen Anreize bei der Förderung von E-Autos können wertvolle und nachhaltige Impulse für die Marktentwicklung der E-Mobilität leisten“, kommentiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller, die damit aber das gesamte Förderprogramm meint, zu dem auch eine Erhöhung der des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für reine E-Autos zählt. Sie fordert aber gleichzeitig weitere Maßnahmen wie günstigere Fahrstrompreise.