Ex-Audi-Chef Stadler

Das Landgericht München hat den Antrag auf Abtrennung des Verfahrens von Rupert Stadler abgelehnt. (Bild: Conny Kurz)

Es sei "zweckmäßig", das Verfahren gemeinsam weiterzuführen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Stadlers Rechte würden dadurch nicht übermäßig eingeschränkt. Es werde eine umfangreiche Beweisaufnahme unter Wahrung der Verteidigungsrechte aller Beteiligten geben.

Stadlers Verteidiger hatten moniert, dass es nicht sinnvoll sei, ihren Mandanten zusammen mit den drei anderen Angeklagten vor Gericht zu stellen. Diese sollen zusammen ab 2008 Abgastricksereien an Audi-Dieselmotoren veranlasst haben. Stadler wird dagegen vorgeworfen, den Verkauf manipulierter Fahrzeuge ab Herbst 2015 nicht gestoppt zu haben. Zudem kritisieren Stadlers Verteidiger, dass viele andere Beschuldigte als Zeugen ausfallen könnten, weil sie die Aussage verweigern können.

Der Vorsitzende Richter hielt dem nun entgegen, dass man sich bei der Auswahl der Beschuldigten im Prozess keineswegs auf einen vermeintlichen Kern des Tatvorwurfs konzentrieren müsse. Im aktuellen Komplex gehe es um mögliche Straftaten über mehrere Hierarchieebenen hinweg und durch viele Beteiligte. Es könne durchaus sinnvoll sein, dem anhand ausgewählter Angeklagter nachzukommen. Dass Zeugen möglicherweise die Aussage verweigerten, sei ein Problem, das bei einer anderen Kombination auch andere Beschuldigte vorbringen könnten.

Vor der Entscheidung über die Abtrennung hatte der mitangeklagte Motorenentwickler Giovanni P. in seiner mehrtägigen Stellungnahme erneut Vorwürfe gegen die Konzernführung und andere Abteilungen erhoben. Das ganze Unternehmen sei involviert gewesen, sagte er. Als der Dieselskandal 2015 aufgedeckt worden sei, habe niemand sagen können: "Ich wusste gar nichts."

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dpa