Nach der Cannabis-Legalisierung gibt es nun Regeln für das Fahren unter dem Einfluss der Droge. Der Bundestag hat einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm beschlossen, bei erstmaliger Überschreitung drohen 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Bislang fehlten entsprechende Limits, die neuen Regel sollen im Juli in Kraft treten.
Das Parlament folgt damit der Empfehlung einer Expertenkommission. Der Grenzwert soll vergleichbar mit einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille sein und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, bei der eine Risikoerhöhung beginnt. Die Experten rechnen so, dass acht Stunden nach Konsum eines Joints die THC-Konzentration im Blut bei 1 Nanogramm liegt. Bei regelmäßigen Nutzung kann der Wert auch höher liegen.
Verboten ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol; bei Verstößen droht ein Bußgeld von 1.000 Euro. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ebenfalls ein Null-Nanogramm-Limit. Ausnahmen vom Verbot gibt es unter Umständen bei medizinischer Nutzung.