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Der frühere Entwicklungschef bei Volkswagen, Heinz-Jakob Neußer, ist mit seiner Kündigungsschutzklage gegen das Unternehmen gescheitert. Volkswagen hatte den Manager nach dem Bekanntwerden der Dieselaffäre beurlaubt. (Bild: VW)

Der frühere Entwicklungschef bei Volkswagen, Heinz-Jakob Neußer, ist mit seiner Kündigungsschutzklage gegen das Unternehmen gescheitert. Das Braunschweiger Arbeitsgericht wies die Klage des Ex-Markenvorstands am Montag (25. November 2019) ab. Die Kammer sei der Auffassung, dass die fristlose Kündigung vom August 2018 Wirksamkeit habe, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Gericht gehe davon aus, dass sich die Kündigung auf einen dringenden Verdacht der Datenvernichtung stütze und damit gerechtfertigt werden könne, hieß es zur Begründung. Volkswagen hatte den Manager nach dem Bekanntwerden der Dieselaffäre beurlaubt. Er wurde zudem in den USA angeklagt, weil auch die dortigen Behörden eine Mitverantwortung des Ex-Markenvorstands für die Abgasmanipulationen sehen. Der Richter wies am Montag aber auch die Widerklage von VW ab, mit der der Konzern die Feststellung erreichen wollte, dass Neußer schadenersatzpflichtig ist. Berufung ist für beide Seiten möglich.

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dpa