VW-Radkappe

Eine Entscheidung wird voraussichtlich heute nicht fallen. (Bild: ks)

Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Basis eigener Messungen behauptet, der Stickoxid-Ausstoß von VW-Dieselmotoren läge trotz der nachgerüsteten Software über dem zulässigen Emissions-Grenzwert. Dagegen hatte der VW-Konzern eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Volkswagen argumentiert, für den Grenzwert sei eine Labormessung verbindlich, die von der Umwelthilfe vorgenommene "Realmessung" im Straßenverkehr sei ohne Aussagekraft.

Das Düsseldorfer Landgericht war der Argumentation des Autobauers gefolgt und hatte die Einstweilige Verfügung zugunsten von VW erlassen. Das Landgericht verhandelt nun über den Widerspruch der Umwelthilfe dagegen. Die Umwelthilfe behauptet, VW versuche sie mundtot zu machen. So lange die Verfügung bestehe, sei sie daran gehindert, die "erschreckend hohen" Stickoxid-Emissionen zu bewerten. Mit einer Entscheidung wird am Mittwoch noch nicht gerechnet.

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dpa