Wie der DAX-Konzern mitteilte, hat das Unternehmen die Strafe akzeptiert. Das Bußgeld setze sich zusammen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung von 5 Millionen Euro für "fahrlässige Ordnungswidrigkeiten" sowie einer "Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile" von 795 Millionen Euro, heißt es in der Mitteilung der Volkswagen AG weiter. Dadurch werde ein weiteres wichtiges Verfahren im Dieselskandal "abschließend beendet".
Die Strafe werde als Sondereffekt entsprechend der Höhe den Gewinn von VW im laufenden Jahr belasten.
Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Organisationseinheit „Abgas Service / Zulassung Aggregate“ bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen. Diese Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft München II mitursächlich dafür, dass im Zeitraum seit 2004 fortwirkend bis zum Jahr 2018 bestimmte von Audi entwickelte Dieselaggregate des Typs V6 und V8, nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen; außerdem habe die Audi AG nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet waren.