Noch sind die wirtschaftlichen Folgen für VW und seinen Ex-Chef nicht absehbar und wie hart es wird, liegt im Bereich des Spekulativen. Schaut man aber auf die Rechtslage, drohen dem einst bestbezahlten Automanager dürre finanzielle Zeiten. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wollen VW-Aufsichtsräte ihn und andere Manager für den entstandenen Schaden durch die Abgasmanipulationen haftbar machen. “Im Extremfall sind Winterkorns Ersparnisse dann komplett weg”, sagt Gregor Bachmann, Rechtsprofessor an der FU Berlin.
Manager haften nach geltendem Recht nicht nur, wenn sie ihrer Firma vorsätzlich Schaden zugefügt haben, sondern auch dann, wenn sie bei den Kontrollen fahrlässig gehandelt haben. Winterkorn droht deshalb ein Vermögensverlust, ohne dass ihm und anderen Mitgliedern des Vorstandes ein handfestes Vergehen nachgewiesen werden müsse. Er muss nicht selbst die Software manipuliert haben, er muss niemanden angewiesen oder nur ermuntert haben, er muss nicht einmal von den Betrügereien gewusst haben. Doch das Aktienrecht schreibe vor, dass er dafür Verantwortung trage, wenn er seinen Betrieb “nicht ordentlich organisiert hat” zitiert die Zeitung den Rechtsgelehrten. Dabei habe der Aufsichtsrat nicht einmal eine Wahl, sondern müsse den Vorstand belangen.
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fv