Ein halbes Jahr nach der Betrugsanklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Führungskräfte wegen des Abgasskandals ist ein möglicher Prozessbeginn nicht absehbar. Das Landgericht Braunschweig prüft unter anderem noch, ob zusätzlich zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten angefordert werden soll. Das sogenannte Zwischenverfahren zu dieser Frage laufe weiter, zur Dauer sei derzeit keine Einschätzung möglich, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur.
Im September hatte sich angedeutet, dass sich der Prozess gegen den früheren Konzernchef verzögern könnte. Aus Kreisen der Verfahrensbeteiligten hieß es, die Richter wollten zunächst weitere Punkte klären lassen - etwa die Notwendigkeit eines Gutachtens über die tatsächliche Menge der vom Dieselskandal betroffenen Volkswagen-Fahrzeuge.
Beobachter rechneten bisher damit, dass der Betrugsprozess gegen Winterkorn und vier andere hohe VW-Beschäftigte im ersten Quartal 2020 anlaufen könnte. Zunächst muss die Anklage aber zugelassen werden. Sie war Mitte April erhoben worden. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Dieselautos. Eine Wirtschaftsstrafkammer aus drei Richtern prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Auch wegen Marktmanipulation gibt es mittlerweile eine Anklage gegen Winterkorn. Hier erstrecken sich die Vorwürfe zudem auf den derzeitigen VW-Konzernchef Herbert Diess und Chefaufseher Hans Dieter Pötsch.