Das sind sieben Fälle mehr als im Wochenreport zuvor. Der sprunghafte Anstieg erklärt sich auch dadurch, dass sich der Opferfonds in der Schlussphase der Antragsprüfung befindet. Bereits Ende Januar war die Liste auf der Hinterbliebene und Verletzte ihre Ansprüche geltend machen konnten, geschlossen worden. Nach Lage der Dinge ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Zahl der Opfer, die bei Unfällen ums Leben kamen, die unmittelbar mit defekten Zündschlössern in Zusammenhang stehen, über 100 steigen wird. Laut Feinberg werden aktuell noch 45 Unfälle mit tödlichem Ausgang geprüft. Bislang wurden die Ansprüche von jedem etwa vierten Antragsteller anerkannt.
Damit erreicht die Zahl der Todesopfer – hinzu kommen hunderte Unfälle mit teils Schwerverletzten – ein Ausmaß, mit dem niemand gerechnet hatte. Ursprünglich war man von 13 Fällen ausgegangen, kurz nachdem der Opferfonds seine Arbeit aufgenommen hatte, war die Rede davon, dass die Zahl auf etwa 30 steigen könne.
Die Entschädigungszahlungen bei Unfällen mit tödlichem Ausgang beginnen bei einer Million US-Dollar. Durch die Arbeit des mit bis zu 600 Millionen ausgestatteten Opferfonds sind allerdings nicht alle finanziellen und juristischen Risiken aus GM-Sicht abgedeckt. Nicht alle Hinterbliebenen gehen auf das GM-Angebot ein, sondern wählen direkt den Gang vor Gericht. Hier hatte der US-Autobauer aber vor einigen Wochen einen wichtigen Teilerfolg errungen. Ein Gericht in New York hatte geurteilt, dass der Autokonzern für Fälle vor der Insolvenz im Jahr 2009 nicht entschädigungspflichtig ist.
Der US-Autobauer musste seit Anfang 2014 2,6 Millionen Autos aus den Jahren 2003 bis 2011 zurückrufen, weil die Zündschlösser während der Fahrt in die Aus-Position springen und so neben dem Motor auch die Elektronik ausschalten können. Dies kann dazu führen, dass Airbags, Servolenkung und Bremskraftverstärker ausfallen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, das Problem aus Kostengründen über Jahre verschleiert zu haben.
Frank Volk