VW Gebäude in Braunschweig.

Volkswagen hat sich zu der berichteten Entlassung seines Ex-Managers bislang nur allgemein geäußert: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Beschäftigten müssten demnach auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft werden. (Bild: VW)

Schmidt war vor zwei Wochen von einem US-Gericht wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal zur höchstmöglichen Strafe von sieben Jahren Gefängnis und 400.000 Dollar (338.000 Euro) verurteilt worden.

Ein Konzernsprecher aus Wolfsburg wollte den Bericht am Donnerstag (21. Dezember) nicht kommentieren. Grundsätzlich gelte aber, dass bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Beschäftigten, zumal im Falle strafgerichtlicher Verurteilungen, zwingend auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft werden müssten. Das sei integraler Bestandteil der Compliance-Pflicht jedes Unternehmens. "Die Volkswagen AG prüft die angemessenen Maßnahmen in solchen Fällen sehr sorgfältig und nach eingehender Würdigung des spezifischen Sachverhalts", betonte der Sprecher. 

Der 48-jährige Schmidt hatte sich nach einem Deal mit der US-Staatsanwaltschaft im August für schuldig bekannt. Er ist nach dem früheren VW-Ingenieur James Liang der zweite langjährige VW-Mitarbeiter, der aufgrund der Abgas-Affäre in den USA zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden und Recherchen von Wissenschaftlern eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil Abgastests manipuliert zu haben.

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dpa