Tesla_Autopilot_Verbraucherschutz

Ins Visier genommenhaben Verbraucherschützer in den USA das Tesla Autopilot-System. Sie werfen dem Autobauer irreführende Werbung vor. (Bild: Tesla)

Die Verbraucherschutzorganisationen „Center for Auto Safety“ und „Consumer Watchdog“ haben sich jetzt direkt an die zuständige Handelskommission gewandt und diese schriftlich aufgefordert, Ermittlungen gegen ihrer Meinung nach „irreführende“ Aussagen zu Teslas Autopilot einzuleiten, meldet Reuters in den USA.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer werde durch den von Tesla in Marketing, Werbung und Kommunikation verwendeten Begriff „Autopilot“ bei Käufern der Eindruck erweckt, dass es sich um ein System handle, das zumindest teilweise Fahrfunktionen für den Fahrer übernehmen könne. Tatsächlich handle es sich bei dem von dem Elektroautobauer verwendeten System um ein Paket hoch entwickelter Fahrassistenzsysteme. In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass kein anderer Autohersteller weltweit für ein Level 2-System den Begriff „Autopilot“ verwende. Level 2-Systeme sind bei praktisch allen Premiumherstellers gebräuchlich.

Das Tesla-System war nach Unfällen mehrfach Gegenstand von Untersuchungen. Tesla hatte stets darauf verwiesen, dass der Fahrer trotz Autopilot-System für das Führen des Fahrzeugs in vollem Umfang verantwortlich sei und auch darauf, dass es sich beim „Autopilot“ nicht um ein selbst fahrendes System handle. Ziel  der Verbraucherschützer ist, dass Tesla den Begriff in Werbung und Marketing nicht mehr nutzen darf.

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