Dabei geht es um Musterklagen, bei denen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für mehrere Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen könnten. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Montag in Berlin, es sei nach wie vor Ziel, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf zu Musterfeststellungsklagen in die Ressortabstimmung zu bringen.
Das Bundesverkehrsministerium wies den Vorwurf zurück, den Verbraucherschutz zu blockieren. Beide Ministerien reagierten damit auf Berichte von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, wonach die Pläne nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 zustande kämen und die Regierung trotz gegenteiliger Versprechen auf bedeutsame Verbesserungen beim Verbraucherschutz verzichte.
Diskutiert wird schon länger, dass sich Verbraucher bei gleich gelagerten Fällen zusammenschließen und gemeinsam klagen können. Solch eine Musterfeststellungsklage unterscheidet sich aber von Sammelklagen, wie sie in den USA mit dort oft sehr hohen Schadensersatzsummen üblich sind. Auch Verbraucherschützer machen sich für Musterfeststellungsklagen stark.
VW hatte bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen die Schadstoff-Werte manipuliert. Der Konzern will nach bisherigen Berichten betroffenen Kunden aber nur in der USA Schadenersatz zahlen. Diese Ungleichbehandlung stößt auf Kritik. Nach Darstellung der Medien wird die Einführung einer Musterklage auf die lange Bank geschoben.