
Ein Bild aus besseren Tagen: Jetzt sitzt Carlos Ghosn in U-Haft und bleibt vorerst weiter auch dort, nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Einen Termin für einen Prozess gegen Ghosn gibt es noch nicht. (Bild: Renault-Nissan-Mitsubishi)
Ein japanisches Gericht hat einer weiteren Verlängerung der Untersuchungshaft für den früheren Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, zugestimmt. Wie das Bezirksgericht in Tokio am Montag (31. Dezember 2018) bekanntmachte, wurde der Forderung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, den bereits seit mehr als einen Monat in U-Haft sitzenden Automanager bis 11. Januar 2019 zu verhören.
Einen Termin für einen Prozess gegen Ghosn gibt es noch nicht. Ghosn, der weiter Chef bei Renault ist, und seine frühere rechte Hand Greg Kelly waren am 19. November 2018 in der japanischen Hauptstadt wegen Verdachts auf Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen worden.
Kelly kam kürzlich gegen Kaution aus der Untersuchungshaft. Ghosn dagegen bleibt vorerst weiter in Haft, nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Vorwürfe gegen den Automanager erhoben hatte. Demnach soll er auch private Investitionsverluste auf seinen früheren Arbeitgeber, den er einst vor naher Pleite gerettet hatte, übertragen haben.
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