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16. Apr. 2015 | 07:14 Uhr | von Frank Volk

US-Autobauer erzielt wichtigen juristischen Etappensieg

Zündschloss-Affäre: GM haftet nicht für Fälle vor 2009

Wichtiger juristischer Etappensieg für GM im Zündschloss-Skandal: Der US-Autobauer haftet nicht für Fälle vor dem Konkurs im Jahr 2009. Damit entgeht das Unternehmen milliardenschweren Entschädigungsforderungen.

Mary Barra, General Motors

Mary Barra dürfte das New Yorker Urteil, wonach GM nicht für Zündschloss-Unfälle vor dem Konkurs 2009 haftbar gemacht werden, kann mit Erleichterung aufgenommen haben. (Bild: GM)

General Motors steht durchaus zu seiner Verantwortung in der skandalumwitterten Affäre um defekte Zündschlösser. Über einen eigens eingesetzten Fonds hat das Unternehmen die Entschädigungsansprüche in 84 tödlich verlaufenen Unfällen akzeptiert. Leer ausgehen werden die Betroffenen von Unfällen vor dem Jahr 2009. Durch ein Konkursverfahren in diesem Jahr sei der Autobauer vor Schadenersatzforderungen geschützt, urteilte ein Bundesrichter am Mittwoch in New York. Zwar könnten Kläger immer noch wegen Wertverlusts ihrer Autos Ansprüche geltend machen – aber auch nur für Fälle nach dem Konkursende bei General Motors. Unfälle im Zusammenhang mit defekten Zündschlössern reichen bis ins Jahr 2001 zurück. Dem Autobauer wird vorgeworfen, das Problem aus Kostengründen über Jahre vertuscht zu haben.

Das Urteil ist für den Konzern ein Teilsieg, durch den er aus Sicht von Beobachtern um Haftungsansprüche von sieben bis zehn Milliarden Dollar herum kommen könnte. Zugleich drohen GM womöglich jedoch kostspielige Klagen wegen unerwarteten Wertverlusten durch die Defekte.

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