Dossier_Elektromobilitaet-Wohngebaeude

Künftig soll jeder Wohneigentümer oder Mieter einen Anspruch darauf haben, wenn er eine Ladestation errichten will - etwa in einer Tiefgarage oder Garage. Mieter sollen dann mit ihrem Vermieter sprechen, der dies in die Eigentümergemeinschaft einbringt. Diese muss den Bau einer Station beschließen. (Bild: BDEW)

Der Bau von privaten Ladestation für Elektroautos soll erleichtert werden. Das Justizministerium plant dazu Erleichterungen im Wohneigentumsrecht. Justiz-Staatssekretär Gerd Billen sagte am Dienstag (27. August 2019) in Berlin, es gehe darum, die Elektromobilität zu fördern. Dazu seien mehr private Ladestationen nötig. Im Kern ist ein Rechtsanspruch für Wohneigentümer und Mieter vorgesehen, eine Ladestation zu errichten. Bisher gibt es dafür hohe Hürden.

Auf Basis eines Abschlussberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun bis zum Jahresende ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Die Neuregelungen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten. Auch die Barrierefreiheit soll künftig gefördert werden.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: „Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen.“

Die derzeitigen Regelungen stünden einem Ausbau von Ladesäulen im Weg, sagte Billen. Bisher kann in einer Eigentümergemeinschaft ein Eigentümer nur dann eine Ladesäule aufstellen, wenn alle anderen einwilligen. Zudem kann in einem Mietshaus der Vermieter den Bau einer Ladesäule verweigern.

Künftig soll jeder Wohneigentümer oder Mieter einen Anspruch darauf haben, wenn er eine Ladestation errichten will - etwa in einer Tiefgarage oder Garage. Mieter sollen dann mit ihrem Vermieter sprechen, der dies in die Eigentümergemeinschaft einbringt. Diese muss den Bau einer Station beschließen - verweigert sie sich, müsste geklagt werden. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Wohneigentümer eine Ladestation errichten wollen. Die Kosten für eine Station soll der jeweilige Wohneigentümer oder der Mieter übernehmen.

Hindernisse beim Ausbau der E-Mobilität beseitigen

Branchenverbände hatten die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, Hindernisse beim Ausbau der E-Mobilität zu beseitigen. Es sei sehr hinderlich, dass die Bundesregierung noch immer keine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts angegangen sei, hatte vor kurzem Stefan Kapferer gesagt, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen.“

Ein dichtes Netz von Ladestationen gilt als Voraussetzung dafür, dass mehr Elektroautos benutzt und gekauft werden. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Stationen ist zwar zuletzt deutlich gestiegen. „Wir brauchen aber einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich und an Arbeitsplätzen“, sagte Kapferer. „Denn hier dürften in Zukunft die meisten E-Autos geladen werden.“

Deutlich mehr E-Fahrzeuge in den kommenden Jahren sind immens wichtig, damit Autobauer strengere CO2-Grenzwerte bis 2030 einhalten können. Außerdem geht es darum, Klimaziele zu erreichen. Im ersten Halbjahr 2019 stiegen die Neuzulassungen von Elektroautos zwar deutlich an, aber auf einem immer noch überschaubaren Niveau.

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dpa