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Das Opel-Werk in Bochum: Nach Berechnung der Arbeitnehmervertreter erhielten die meist viele Jahre beschäftigten Opelaner eine durchschnittliche Abfindung von 125.000 Euro, die versteuert werden muss. (Bild: Opel)

Das hatte laut Opel ausschließlich steuerliche Gründe: Der Steuerabzug sei zunächst hoch angesetzt worden, die Mitarbeiter hätten das fehlende Geld aber über den Jahresausgleich zurückbekommen. Nun sei eine andere Abrechnungsmethode gewählt worden, und der Netto-Auszahlungsbetrag steige damit. Es sei aber möglich, dass das Finanzamt später Geld zurückfordere.

Ein Sprecher der Gewerkschaft IG Metall in Bochum äußerte sich zufrieden. Die ersten Mitarbeiter hätten die Nachzahlungen bereits auf dem Konto, sagte er. Opel hatte bei der Werksschließung mit gut 3000 Mitarbeitern insgesamt gut 550 Millionen Euro für Abfindungen und eine zweijährige Jobbörse bereitgestellt. Nach Berechnung der Arbeitnehmervertreter erhielten die meist viele Jahre beschäftigten Opelaner eine durchschnittliche Abfindung von 125.000 Euro, die versteuert werden muss.

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dpa-AFX

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dpa