Seit 2007 gibt es die BlueMotion-Modelle bei Volkswagen.

Seit 2007 gibt es die BlueMotion-Modelle bei Volkswagen. (Bild: Volkswagen)

Das erklärte ihr Rechtsanwalt Sascha Conradi sagte am Mittwoch, ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig bestätigte den Eingang der Klage.

Die Kundin habe sich aus Umweltschutz-Gründen bewusst für ein Fahrzeug der “Blue Motion”-Reihe entschieden und dabei auch Zusatzkosten in Kauf genommen, erklärte Conradi. Jetzt sehe sie sich in ihrer Erwartung, ökologisch unterwegs zu sein, enttäuscht. “Die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs ist der Klägerin unzumutbar”, betonte der Rechtsanwalt.

Die von VW angekündigte Nachbesserung reiche nicht, um den Schaden zu beheben, meinte Conradi. Nach Einschätzung der Klägerin würden dadurch unter anderem die Motorleistung, die Beschleunigung und die Höchstgeschwindigkeit sinken. Zugleich werde der Kraftstoffverbrauch steigen. Ein Sprecher des Konzerns wollte sich zu der Klage zunächst nicht äußern, der Vorgang sei ihm nicht bekannt.

In der vergangenen Woche hatte bereits ein Privatanleger aus Baden-Württemberg eine Schadenersatz-Klage bei dem Braunschweiger Gericht eingereicht. Er hatte im April und Juli VW-Vorzugsaktien gekauft und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wird, teilte seine Tübinger Anwaltskanzlei mit.

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gp / Quelle:dpa-AFX

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dpa