Der Senat habe die der Musterklägerin - der Sparkassen-Fondstochter Deka - gesetzte Frist zur Stellungnahme zu den Feststellungszielen um einen Monat bis Ende Juli verlängert, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Freitag mit. Damit habe der Zeitplan angepasst werden müssen: Am 9. April 2018 solle nun die mündliche Verhandlung beginnen. Die weiteren Kläger neben Deka sind Beigeladene des Musterverfahrens.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge geht es bei den knapp 1.500 Klagen um eine Schadenssumme von fast zwei Milliarden Euro. Darüber hinaus sind weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadenersatzklagen liegt inzwischen bei fast neun Milliarden Euro.
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist das zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxid-Werte waren die Kurse steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Beginn der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen.
Echte Sammelklagen wie im US-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.