
Schlappe vpr Gericht für Daimler-Tochter myTaxi. Die hohen Rabatte für per App vermittelte Fahrdienste sind wettbewerbswidrig, sagen die Richter. – (Bild: dpa/Archiv)
myTaxi hatte Mitte Mai mit hohen Rabatten geworben, wenn Taxifahrten über die entsprechende App geordert werden. Dies war dem Urteil zufolge illegal. Der Richterspruch, der bereits nach der Verhandlung Anfang Juni erwartet worden war, ist ein weiterer Etappenerfolg für alteingesessene Taxifahrer im Ringen mit neuer Konkurrenz.
In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt wurde.
Ob Daimler das Urteil akzeptiert ist unklar. Man sei “der festen Überzeugung”, nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, sagte ein Konzernsprecher. Weitere rechtliche Schritte werden daher geprüft. Der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, zeigte sich hingegen erfreut. Das Urteil sei wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sagte Zentralenchef Murat Arslan.
Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbietet.
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fv
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