VW hat nun etwas mehr Zeit, sich mit den Klägern auf einen Kompromiss zu verständigen.

VW hat nun etwas mehr Zeit, sich mit den Klägern auf einen Kompromiss zu verständigen. (Bild: ks)

Breyer verschob in der Nacht zum Donnerstag die Frist, bis zu der die Details eines Vergleichs bei Gericht eingereicht werden müssen, um eine Woche auf den 28. Juni. Das gilt sowohl für eine Einigung mit den Klägeranwälten als auch für Übereinkünfte mit dem US-Justizministerium und der US-Handelskommission.

Breyer begründete die Verschiebung mit der "höchst technischen Natur" der Gespräche. Bis zum 26. Juli will der US-Richter dann bekanntgeben, ob sein Gericht dem vorgeschlagenen Vergleich zustimmt.

Volkswagen hatte im September vergangenen Jahres nach Vorwürfen des US-Umweltamtes EPA zugegeben, in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben. Weltweit sind etwa elf Millionen Autos betroffen.

Im April hatte VW mit den Klägern in den USA eine provisorische Einigung erzielt, die allerdings nur für etwa 480 000 kleinere Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren gilt, die in den USA mit "Defeat Device" genannten Betrugs-Programmen zum Austricksen von Emissionstests ausgerüstet sind. Insgesamt haben dort rund 580 000 Dieselwagen aus dem Konzern eine verbotene Software an Bord. Über die Umrüstung und Entschädigung der größeren Fahrzeuge mit von der VW-Tochter Audi entwickelten 3,0-Liter-Dieselmotoren war zuletzt weiter verhandelt worden.

Im April hatte Breyer in San Francisco angekündigt, dass von den Abgasmanipulationen betroffene Dieselautos in den USA zurückgekauft oder umgerüstet werden müssten. Das könnte für den Konzern sehr teuer werden. Denn bei vielen Fahrzeugen gilt es als unwahrscheinlich, dass sie durch Reparaturen in einen zulässigen Zustand versetzt werden können. Darüber hinaus sollen VW-Besitzer noch eine "substanzielle Entschädigung" erhalten.

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dpa