Mercedes-Stern, Daimler

Bei dem nun endgültig bestätigten Urteil ging es um den Fernsehbeitrag "Hungerlohn am Fließband", bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. (Bild: Daimler)

Eine Beschwerde von Daimler wegen Nichtzulassung zur Revision sei abgewiesen worden, sagte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch (29. September) in Karlsruhe. (Az.: VIZR427/15)

Das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hatte Daimler 2015 verloren. Auch wenn bei dem Filmdreh das Hausrecht des Konzerns verletzt worden sei, rechtfertige der aufgedeckte Missstand den Eingriff in die Rechte der Firma, hatte das OLG 2015 entschieden.

In dem Verfahren ging es um den 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband", bei dem ein Reporter unter falscher Identität heimlich und mit versteckter Kamera in einem Daimler-Werk gedreht hatte. Er war bei einem Werkvertragsnehmer beschäftigt gewesen und hatte vorgerechnet, dass er seinen Lohn mit Hartz IV hätte aufstocken müssen. Dabei war der Konzern dem Richter zufolge zwar legal vorgegangen - trotzdem sei gezeigt worden, dass Daimler auf Kosten der Allgemeinheit gehandelt habe.

Eine Daimler-Sprecherin sagte, die in den Fall involvierten Gerichte hätten "bloße Einzelfallentscheidungen" getroffen. "Vergleichbare Aktivitäten würden wir wieder ebenfalls gerichtlich klären lassen."

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dpa