Sämtliche Klagen in den Ausgangsverfahren seien dabei zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Stuttgart am Freitag (16. Dezember) mit. Das Verfahren sei damit beendet. Der Vorsitzende Richter hatte im Februar den Parteien den Vorschlag für eine gütliche Einigung unterbreitet. Auf der Grundlage hätten sich Anleger und Konzern Verhandlungen aufgenommen und sich schließlich außergerichtlich geeinigt. Über die Höhe der Summe wollte sich eine Daimler-Sprecherin nicht äußern.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Daimler seine Aktionäre im Jahr 2005 rechtzeitig über das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp informiert hatte. Aktionäre von damals verlangten Schadenersatz: Der Autobauer habe sie zu spät über den schon länger geplanten Rückzug Schrempps informiert.
Zweimal waren die Kläger schon vor dem OLG gescheitert. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten sich mit dem Fall befasst und ihn dann zurück nach Stuttgart verwiesen. Das Verfahren war ein sogenanntes Musterverfahren, in dem kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten gebündelt und exemplarisch verhandelt werden.