Ende August hatte das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) entschieden, dass die Wolfsburger wie von Suzuki gefordert ihren knapp 20-prozentigen Anteil am japanischen Unternehmen an die Japaner verkaufen sollen. Die Entscheidung war für beide Seiten rechtlich bindend und kann vor einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.
Beide Partner hatten 2009 eine Allianz vereinbart, bei der Volkswagen 19,9 Prozent der Anteile an Suzuki erwarb, die Japaner wiederum 1,5 Prozent der VW-Aktien. Suzuki war 2011 ausgestiegen und forderte von den Deutschen die Anteile zurück.
Die Unternehmen hatten ursprünglich den Schulterschluss gesucht, um gemeinsam Kleinwagen zu entwickeln. VW erhoffte sich so auch Zugang zum indischen Markt, wo Suzuki eine dominierende Marktposition innehat.
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dpa/ks