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Da die Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß bemessen wird, könnte bei einem höheren Schadstoffausstoß der Staat geschädigt worden sein. VW sieht aber keine Nachforderungen auf die Verbraucher zukommen. (Bild: ks)

Ein Konzernsprecher bestätigte damit einen Bericht des Magazins Der Spiegel. Ende vorigen Jahres hatte VW zugesagt, etwaige entstandene Steuerschulden durch falsche Klassifizierung von CO2-Werten und daraus resultierende Nachforderungen zu zahlen.

Mittlerweile gehe VW dem Sprecher bei den betroffenen sechs Fahrzeug-Modellen aber davon aus, dass die Behörden keine Nachforderungen mehr stellen. Diese Thematik sei unabhängig von der noch nicht abgeschlossenen branchenübergreifenden Untersuchung bei CO2-Werten durch das Kraftfahrt-Bundesamt, so der Sprecher.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach Bekanntwerden der massenhaften Abgasmanipulation bei Volkswagen Tests an verschiedenen Dieselfahrzeugen in- und ausländischer Hersteller angeordnet. Insgesamt wurden unter Federführung des Kraftfahrt-Bundesamts die Emissionen von über 50 Modellen im Labor und auf der Straße getestet.

Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, mit Hilfe einer eingebauten Software bei elf Millionen Fahrzeugen falsche Abgaswerte erzeugt zu haben. Einige Wochen später gestand der Konzern nach einer internen Untersuchung zudem ein, die CO2-Werte bei einer Vielzahl von Wagen ebenfalls falsch angegeben zu haben.

Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu seiner aktuellen Haltung in der Frage wegen des Steuergeheimnisses dem Magazin zufolge nicht äußern. Im Verkehrsministerium verwies man auf die kommende Veröffentlichung des CO2-Berichts.

Da die Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß bemessen wird, könnte bei einem höheren Schadstoffausstoß der Staat geschädigt worden sein.

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