
Millionen-Rückforderung von VW eventuell rechtens: Das Landgericht entschied, VW habe sich in einer Zwangslage befunden: Die unzureichende Belieferung durch NHG Anfang Mai 2018 etwa habe zu Ausfällen im Werk Salzgitter geführt. (Bild: VW)
Volkswagen hat im Rechtsstreit mit dem Zulieferer Neue Halberg Guss (NHG) einen Etappensieg errungen: Rund 46 Mio Euro Vermögen des Autozulieferers aus Saarbrücken werden eingefroren. NHG dürfe das Geld vorerst nicht ausgeben, entschied das Landgericht Braunschweig am Mittwoch (16. Januar 2019).
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil einen Antrag von VW von Anfang Dezember 2018. Mit dem Einfrieren der Gelder soll sichergestellt werden, dass VW eventuell noch Rückforderungen gegen die Neue Halberg Guss durchsetzen kann, sagte eine Gerichtssprecherin. Nachdem die zur Prevent-Gruppe gehörende NHG die Preise für seine Autoteile deutlich erhöht hatte, hatte der Wolfsburger Autokonzern zwischen April und Juni 2018 rund 42 Mio Euro an NHG gezahlt. Um den Betrieb aufrechtzuhalten, akzeptierte VW den Aufpreis unter Vorbehalt.
Das Landgericht entschied, VW habe sich in einer Zwangslage befunden: Die unzureichende Belieferung durch NHG Anfang Mai 2018 etwa habe zu Ausfällen im Werk Salzgitter geführt. Ferner urteilten die Richter, dass die Preiserhöhungen als Wucher eingestuft werden könnten, da sie deutlich über der zulässigen Grenze von 100 % lagen. Offen ließ das Landgericht, ob die Höhe der Rückforderung berechtigt sei.
Dies sei nicht im Eilverfahren zu klären, es müsse im Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auch ob VW Anspruch auf Rückzahlung habe, sei nicht zu klären gewesen, sagte eine Sprecherin. Gegen das Urteil kann Berufung einlegt werden.
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