Das erklärte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Derzeit werde der Fragenkatalog aber noch auf Zulässigkeit geprüft. Eine Entscheidung, ob dem Ersuchen stattgegeben werde, sei daher noch nicht getroffen worden. Ziehe betonte aber, dass es bereits jetzt sehr intensive Kontakte von Justizmitarbeitern aus beiden Ländern gebe. So habe in Berlin auch bereits ein Arbeitstreffen stattgefunden.
Im Gegenzug habe die Staatsanwaltschaft Braunschweig aber noch kein Amtshilfeersuchen an die US-Behörden gestellt, sagte Ziehe. Nach den Hausdurchsuchungen bei VW im vergangenen Jahr laufe die Auswertung der Daten und die Zeugenbefragung noch immer auf Hochtouren.
Außer aus den USA liege der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch ein Amtshilfeersuchen aus Frankreich vor. Zudem hätten Justizbehörden aus anderen europäischen Ländern, darunter etwa die Schweiz und England, Anfragen nach Braunschweig übermittelt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen der Abgasmanipulationen unter anderem wegen Betrugsverdacht gegen mehrere Mitarbeiter des VW-Konzerns.
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gp