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Die Kündigung des Mitarbeiters, der sich billigend zum Terroranschlag auf das Satiremagazin “Charlie Hedbdo” geäußert hat, steht laut Daimler in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren. (Bild: Daimler)

Am Donnerstag (12. März) hätte ein Gütetermin am Amtsgericht Rastatt stattfinden sollen. Nun wird erst über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten. Ein Gütetermin soll in etwa drei Wochen stattfinden.

Sowohl Betriebsrat als auch IG Metall und Unternehmen hatten beim Arbeitsgericht Karlsruhe die Amtsenthebung beantragt. Der Mann habe mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie “Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später… Fuck Charlie Hebdo” für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt.

Die Charlie-Hebdo-Äußerungen allein hätten dagegen bei Daimler keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Mann gehabt. Auch wenn er seinen Betriebsratsposten verloren hätte, hätte er an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Allerdings hat der Autobauer Daimler den Mann inzwischen auch noch gekündigt. Es liege ein “gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten” vor, so die Begründung laut Daimler-Sprecher. Die Kündigung stehe aber in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren.

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dpa/ks

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dpa