Das Amtsenthebungsverfahren wegen der Facebook-Äußerungen über “Charlie Hebdo” ruht derweil, weil es nach einer Kündigung hinfällig würde. Der Mann hatte Anfang Januar mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie “Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später… Fuck Charlie Hebdo” für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt. Sowohl Betriebsrat als auch IG Metall und Unternehmen hatten beim Arbeitsgericht Karlsruhe die Amtsenthebung beantragt.
Die Charlie-Hebdo-Äußerungen allein hätten bei Daimler keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Mann gehabt. Auch wenn er seinen Betriebsratsposten verloren hätte, hätte er an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Allerdings hat der Autobauer inzwischen einen “gravierenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten” festgestellt und ihn fristlos gekündigt. Die Kündigung stehe aber in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren, sagte ein Sprecher.
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gp / Quelle: dpa-AFX