
myTaxi-App: Die hohen Rabatte für per App vermittelte Fahrdienste sind dem Taxigewerbe ein Dorn im Auge. (Bild: myTaxi)
“Wir sind der Ansicht, dass My Taxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt”, sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (FAZ/Online). Ein Verbot würde bundesweit gelten, da der BZP in ganz Deutschland aktiv ist, schrieb die “FAZ”. Ein my-Taxi-Sprecher sagte dem Blatt: “Unser Ziel ist es, das Bezahlen per App bekannter zu machen.”
Bis zum 21. Juli sollen Fahrgäste, die über die App zahlen, die Hälfte des Fahrpreises zurückbekommen, zudem sind die Fahrer von der sonst anfallenden Provisionsgebühr von sieben Prozent befreit. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Rabattaktion für wettbewerbswidrig erklärt. Das Taxi-Gewerbe will ein bundesweites Verbot durchsetzen. Ein Daimler-Sprecher betonte: “Das Taxi-Geschäft ist von hoher Bedeutung für uns”. Der schwäbische Autobauer ist auch ein führender Ausrüster von Taxi-Betrieben.
Alle Beiträge zu den Stichwörtern Daimler myTaxi
dpa-AFX/ks
Sie möchten gerne weiterlesen?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos:
Sie sind bereits registriert?
Hier anmeldenindustriejobs.de

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) der Fachrichtung Maschinenbau, Physik, Physikalische Ingenieurwissenschaft, Verfahrenstechnik oder vergleichbar
BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Technical Project Leader ADAS (m/w/divers)
Continental AG

Simulationsingenieur / Techniker (m/w/d) Software VIBN
VAF GmbH
Diskutieren Sie mit