Hintergrund ist ein Konzept des Dax-Konzerns, das die Arbeitsvertragsdauer leitender Führungskräfte seit 2003 auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Ex-Managerin hatte noch einen unbefristeten Vertrag, unterschrieb 2005 jedoch eine Umstellung und kassierte im Gegenzug eine Geldzahlung. Jahre später ruderte sie zurück – und pochte darauf, die Befristung sei unwirksam.
Das Arbeitsgericht wies eine entsprechende Klage ab – und auch das Landesarbeitsgericht stärkte Daimler nun den Rücken. Die Frau habe sich bewusst für die Vertragsänderung entschieden.
Daimler zeigte sich erfreut über das Urteil, das auch für andere Führungskräfte des Autobauers interessant sein dürfte. Insgesamt bot der Konzern 2685 unbefristet beschäftigten leitenden Führungskräften eine Befristung an – 1191 davon nahmen dies an. Die Klägerin kann noch beim Bundesarbeitsgericht gegen die Entscheidung vorgehen.
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dpa/ks