Im Streit mit Daimler um den Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Fahrzeugen hat die Deutsche Umwelthilfe(DUH) auf einem Nebenschauplatz einen Sieg eingefahren. Sie darf ein Schreiben eines von Daimler beauftragten Anwalts öffentlich machen, in dem es um Tests geht, die die DUH veranlasst hatte. Der Anwalt hatte sich gegen die Veröffentlichung des Schreibens per einstweiliger Verfügung gewehrt, doch das Berliner Landgericht wies diese am Dienstag zurück. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiege, hieß es einer Sprecherin zufolge in der Urteilsbegründung.
"Diese Entscheidung war wichtig", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Andernfalls könnten Unternehmen über das Presserecht Verbände erpressen. Anwalt Christian Schertz nannte die Entscheidung überraschend. "Wir prüfen deshalb die Begründung." Eine endgültige Entscheidung stehe noch aus, da das Hauptsacheverfahren in Hamburg bereits eingereicht sei. Das ist das eigentliche Klageverfahren, das auf eine einstweilige Verfügung folgen kann.
Der Autobauer selbst äußerte sich am Dienstag nicht - Daimler sei an dem Verfahren nicht beteiligt, sagte eine Sprecherin. Tests an Wagen der Mercedes C-Klasse haben der Umwelthilfe zufolge ergeben, dass diese im Alltagsgebrauch oft mehr Stickoxid ausstoßen als angegeben. In Stuttgart hat die Umwelthilfe eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht eingereicht, weil der Autobauer Kunden mit Werbung für saubere Dieselmotoren in die Irre führe. Daimler hält die Klage für unbegründet.