Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am Mittwoch (24. Januar) als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17). Das Klagerecht von Umweltverbänden betreffe nur ortsfeste Anlagen, keine bereits genehmigten Produkte, hatten die Anwälte des beigeladenen VW-Konzerns argumentiert.
Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 sei durch die Manipulationen erloschen.
Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.