VW-Musterverfahren Gericht klärt Zuständigkeit für Investoren-Klagen gegen VW Für Schadenersatzansprüche gegen die VW AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte der zuständige Zivilsenat des OLG Braunschweig mit. Tino Böhler 13. August 2019