Beschäftigungssicherung bei PowerCo vereinbart
PowerCo und IG Metall haben eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 ausgehandelt: Keine betriebsbedingten Kündigungen, mehr Planungssicherheit und eine gestundete Entgelterhöhung für die Belegschaft.
Beschäftigte von PowerCo in Salzgitter forderten im Herbst 2025 klare Zusagen in Sachen Beschäftigungssicherheit
Betriebsrat Volkswagen Salzgitter
Für die rund 2.000 Beschäftigten von Volkswagens
Batterietochter PowerCo soll es bis Ende 2030 eine Beschäftigungssicherung
geben. Das sehe ein neues Tarifpaket vor, das zwischen PowerCo und der IG
Metall ausgehandelt wurde, teilte die Gewerkschaft mit. Der Tarifvertrag soll
vom 1. März 2026 bis zum 31. Dezember 2030 laufen. „In diesem Zeitraum sind
betriebsbedingte Beendigungskündigungen verbindlich ausgeschlossen“, teilte die
IG Metall mit.
Das Verhandlungsergebnis wird laut IG Metall wirksam, wenn es bis zum 28.
Februar von beiden Tarifvertragsparteien angenommen wurde.
Sebastian Krapoth, Personalchef von PowerCo, sagte in einem Statement, der
Abschluss trage den aktuellen Herausforderungen der Batterieindustrie Rechnung
und stärke durch den Aufschub der Tariferhöhung die Zukunfts- und
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. „Er schafft zugleich Planungssicherheit
und ist ein wichtiges Signal an unsere Belegschaft“, sagte Krapoth. „Wir gehen
damit ähnlich vor wie die Volkswagen AG und stellen sicher, dass wir unsere
ambitionierten Wachstumsziele weiter konsequent verfolgen können.“
IG Metall: Verlässlichkeit für Belegschaft
Volkswagen hatte im vergangenen Dezember mit der eigenen Batterieproduktion im
Werk in Salzgitter begonnen. An der Zellfabrik auf dem Gelände des bisherigen
VW-Motorenwerks war seit Juli 2022 gebaut worden. Mehr als eine Milliarde Euro
wurden bisher investiert.
Die getroffene Vereinbarung schaffe Verlässlichkeit für die Belegschaft und für
den Standort, sagte Alina Roß, Verhandlungsführerin der IG Metall Niedersachsen
und Sachsen-Anhalt in einer Mitteilung. Zusätzlich soll eine Erhöhung der
Tabellenentgelte um 5,5 Prozent vereinbart worden sein. Diese Erhöhung wird
allerdings nicht sofort wirksam, sondern soll bis zum 1. April 2031 gestundet
erfolgen. Dieser Entgelttarifvertrag ist demnach erstmals zum 31. März 2027
kündbar.