schwarze SUVs im Stau

Paris möchte SUV mit deutlichen Preiserhöhungen beim Parken der Stadt fernhalten. (Bild: Adobe Stock / Kara)

Bei einer Bürgerbefragung hat sich eine Mehrheit am Sonntag für eine Verdreifachung der Parkgebühren für schwere Stadtgeländewagen ausgesprochen. Damit setzte sich die Stadtverwaltung mit ihrem Plan durch, für einstündiges Parken von SUV und anderen schweren Autos im Zentrum 18 Euro statt üblicherweise 6 Euro zu verlangen und in den Außenbezirken 12 Euro statt 4 Euro. Für sechs Stunden Parken im Zentrum werden gar 225 Euro statt bislang 75 Euro fällig. Die neue Regelung soll ab dem 1. September greifen.

Rund 1,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Hauptstadt waren zu der Abstimmung unter dem Motto Mehr oder weniger SUV in Paris? aufgerufen. Rund 54,5 Prozent stimmten für die Erhöhung der Parkgebühren, rund 45,5 Prozent dagegen. Die Beteiligung an der Abstimmung lag allerdings nur bei knapp sechs Prozent. Einwände, dass das Ergebnis damit kaum repräsentativ sei, wollte die Stadtverwaltung nicht gelten lassen. Schließlich hätten Zehntausende Menschen die Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung genutzt.

Paris sieht sich als Vorreiter

"Die Pariser sind die Avantgarde einer Bewegung, viele Städte werden sicher nachziehen", sagte Bürgermeisterin Anne Hidalgo nach dem Entscheid. "Sie wollen diesen schweren Autos in den Straßen den Platz nehmen, aus Umweltgründen und wegen der Sicherheit." Die Entscheidung sei gut für den Planeten und für die Gesundheit. Die schweren Karossen sorgten für eine erhöhte Umweltverschmutzung, beanspruchten viel öffentlichen Raum und gefährdeten die Verkehrssicherheit, argumentiert die Stadt. Dieselben Kritikpunkte werden auch in Deutschland immer wieder vorgebracht.

Den Sondertarif für SUV in Paris sollen ausschließlich Besucher bezahlen. Anwohner sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste. Greifen soll der Tarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und Elektromodelle ab zwei Tonnen Gewicht. Für private Parkhäuser gilt die Regelung nicht. In Paris ist der Kampf gegen SUV Teil einer Verkehrswende, die schon seit Jahren von der sozialistischen Bürgermeisterin Hidalgo und der rot-grünen Stadtregierung vorangetrieben wird.

Technische Fragen sind noch offen

Bisher nicht erläutert wurde, wie die Überwachung der neuen Parkgebühren genau funktionieren wird. Wer in Paris parkt, gibt am Parkautomaten das Kennzeichen seines Wagens ein und bezahlt für die gewünschte Zeit. Politessen sind seit einigen Jahren Geschichte. Videokontrollwagen fahren durch die Straßen und erfassen die Kennzeichen aller abgestellten Fahrzeuge. Wer nicht gezahlt hat, bekommt ein Knöllchen zugeschickt. Bei diesem System müsste es mit dem Kennzeichen künftig auch Zugriff auf den Fahrzeugtyp geben - und wie es sich mit ausländischen Kennzeichen verhält, ist eine weitere Frage.

Zuspruch und Kritik aus Deutschland

Auch Deutschland schaut auf die Pläne in Paris. Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) etwa plädiert dafür, das Parken für SUV zu verteuern. Die Pariser Bürgerbefragung zeige, dass die Debatte um den knappen öffentlichen Raum und eine angemessenere Bepreisung fürs Parken geführt werden müsse, sagte er. Vor dieser Herausforderung stünden alle europäischen Großstädte.

Ebenfalls mit Blick nach Paris hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) jüngst alle deutschen Städte dazu aufgerufen, höhere Parkgebühren für immer größer werdende Stadtgeländewagen festzulegen. "Diese Monster-SUV blockieren zunehmend Gehwege und Grünflächen und gefährden Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) hält höhere Parkgebühren dagegen für keine geeignete Lösung. Sein Einwand: Betroffen davon wären auch Fahrzeuge, bei denen es sich nicht um klassische SUV handelt.

Skeptisch äußerte sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Eine Staffelung von Parkgebühren nach Fahrzeuggröße sei in der Praxis schwer umzusetzen und werde bislang von nur wenigen Städten angestrebt. Das Bundesverwaltungsgericht habe 2023 festgestellt, dass Gebührensprünge orientiert nach Fahrzeuglänge nicht zu groß sein dürften. Eine rechtswidrige Ungleichbehandlung müsse ausgeschlossen sein.

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dpa