
Das KBA hatte dem Autobauer schon 2018 auferlegt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen, im Juni dieses Jahres kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu. Nach Ansicht der Behörden ist darin eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung im Einsatz. Daimler sieht das anders und hat auch gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt. (Bild: Daimler)
Der Autobauer Daimler hat nach Ansicht der Behörden in Hunderttausenden weiteren Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erließ einen entsprechenden Rückrufbescheid, wie Daimler am Freitagabend (11. Oktober 2019) mitteilte.
Betroffen ist den Angaben zufolge wohl eine mittlere sechsstellige Zahl an Mercedes-Benz-Fahrzeugen in Europa, die mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM651 unterwegs sind. Daimler will gegen diesen Rückrufbescheid Widerspruch einlegen. Der Konzern ist der Auffassung, dass seine Abgastechnik rechtlich in Ordnung ist.
Eine genaue Zahl der betroffenen Fahrzeuge wurde nicht genannt. Der Motor steckt aber in einer ganzen Reihe von Mercedes-Fahrzeugen quer durch die Modellpalette. Es handelt sich aber auch um ein älteres Modell, das in aktuellen Baureihen nicht mehr zum Einsatz kommt. „Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im Juni 2016 ausgelaufen“, betonte Daimler.
Das KBA hatte dem Autobauer schon 2018 auferlegt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen, im Juni dieses Jahres kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu. Nach Ansicht der Behörden ist darin eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung im Einsatz. Daimler sieht das anders und hat auch gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt.
Rückstellungen für Rückrufe sorgen für Verluste
Zu den jetzt betroffenen Fahrzeugen gehören rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter. Dass das KBA sie im Visier hat, war erst am vergangenen Wochenende bekanntgeworden. Daimler hatte allerdings betont, dass es sich um keinen neuen oder überraschenden Fund handele. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler „bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt“, hatte ein Sprecher betont. Daimler selbst habe die Funktionsweise der Abgasreinigung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt „und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert“.
Unabhängig von den Widersprüchen kooperiere man auch in diesem Fall mit den Behörden, hieß es am Freitag. Bedeutet: Daimler wird die Rückrufe umsetzen und betroffene Kunden informieren, bleibt aber bei seiner Sichtweise. „Der Klärungsprozess mit dem KBA im Hinblick auf Funktionalitäten der Motorsteuerung bei Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz ist aus Sicht des Unternehmens weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“, hieß es. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass das KBA weitere Anordnungen erlassen werde.
Auf das Geschäftsergebnis werde sich der neue Rückruf nicht auswirken, betonte der Konzern. Daimler hatte auch wegen hoher Rückstellungen für die Diesel-Rückrufe im zweiten Quartal einen Verlust verbucht. Im September verhängte die Staatsanwaltschaft zudem ein Bußgeld in Höhe von 870 Mio Euro gegen Daimler. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach.
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